Schadensersatz für deutsche Geschäftsfrau bei Frontalzusammenstoß in Westaustralien verletzt

Während eines Urlaubs in Australien saß eine 52-jährige deutsche Geschäftsfrau, Akrobatin, Künstlerin und Dozentin bei einem Frontalzusammenstoß auf dem Beifahrersitz. Ohne Zeit zum Ausweichen oder Bremsen krachte der andere Wagen in sie hinein. Mit der Erwartung, sich in Australien zu entspannen und völlig ausgeruht nach Deutschland zurückzukehren, kehrte sie stattdessen nach Deutschland zurück und wurde für körperlich untauglich erklärt, um ihre Karriere und ihre Geschäftspraxis fortzusetzen.

Infolge des Unfalls litt sie an einer Distorsion der Halswirbelsäule, einem Bruch des Brustbeins, einer Quetschung des Beckens, einem gerissenen Nerv im linken Daumen, einer posttraumatischen Belastungsstörung und Insomnie.

Ihre Verletzungen haben nicht nur ihre körperlichen Kapazitäten beeinflusst, sondern war sie auch gezwungen, ihre Kariere zu wechseln. Sie haben ihr dauerhafte Erinnerungen an den Unfall hinterlassen, die sie für den Rest ihres Lebens betreffen werden.

Eine kurze Zeit nach dem Unfall hat sie Prof Dr. Gerhard Janssen kontaktiert. Mit über 20 Jahren Erfahrung im Personenschaden-Recht war er mehr als fähig, einen solchen Fall zu bearbeiten, und war entschlossen, ihr zu helfen. Aufgrund des unermüdlichen Einsatzes aller Mitarbeiter von Janssen + Maluga Legal und die Anleitung des Anwalts, wurde es ihr ermöglicht, den Fall mit einer signifikanten Einmalzahlung außergerichtlich zu verglichen. Die Einigung wird dazu beitragen, die finanzielle Belastung zu verringern, die sich daraus ergibt, dass sie ihre bisherige Arbeit nicht fortsetzen kann.

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